EAA & BFSG
bfsg-gesetz.de • BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Keine Übergangsfrist für Websites im BFSG
🤔 Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält Grauzonen hinsichtlich der Anwendung auf Websites.
📌 Für Websites existiert effektiv keine Übergangsfrist, da sie ständigen Änderungen unterliegen und somit als neue Dienstleistungen betrachtet werden.
❓️ Die Formulierung im Gesetz, dass Dienstleistungen
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Thomas Klindt • eCommerce und Barrierefreiheit – Obacht für alle Online-Shops
BFSG und der Europäische Binnenmarkt
- 💡 Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act konsequent um.
- 🌍 Ausländische Akteure, die Dienstleistungen und Waren in der EU anbieten, müssen die Vorgaben des BFSG ebenfalls erfüllen.
- ⚖️ Diese Regelung zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen
Working Draft • Revision 644: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Keine Übergangsfrist für Websites
📌 Die Definition, wann eine Dienstleistung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, ist besonders bei Websites schwierig. Neu hergestellte Produkte, die nach dem Stichtag auf den Markt kommen, sind klar geregelt.
📅 Für Websites ist unklar, was "Erbringen einer Dienstleistung nach dem 28. Juni"
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Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Durchsetzung des BFSG
- 🛂 Behörden haben die Aufgabe, anlassbezogen zu prüfen, also wenn sich jemand beschwert.
- 🧐 Sie prüfen aber auch ohne Anlass, stichprobenartig, ob das Gesetz eingehalten wurde.
- ❓ Es ist noch nicht klar, wie die Behörden im Detail vorgehen und prüfen werden
