
eCommerce und Barrierefreiheit – Obacht für alle Online-Shops

Zwar fallen Webseiten nicht pauschal und ausnahmslos unter das BFSG. Sobald eine Webseite jedoch Elemente enthält, die - in welcher Form auch immer - einen Schritt auf dem Weg zum Abschluss eines Verbrauchervertrages darstellen, liegt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG vor und der Seitenbetreiber wird in die Pf... See more
Thomas Klindt • eCommerce und Barrierefreiheit – Obacht für alle Online-Shops
Nicht nur “echte” Shops fallen unter das BFSG!
Für die Anwendbarkeit des BFSG genügt schon die Zurverfügungstellung einer Online-Terminbuchungsoption auf einer Website, wie aus den „Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht: Denn die Zurverfügungstellung einer solchen Terminbuchungsmöglichkeit geschieht bereits... See more
Thomas Klindt • eCommerce und Barrierefreiheit – Obacht für alle Online-Shops
Als Folge dieses frühen Anknüpfungszeitpunktes zeigt sich, dass nur reine „passive“ Präsentationshomepages oder Blogs nicht unter das Gesetz fallen werden. Sobald ein Internetauftritt hingegen - wie im Fall von eCommerce - direkt den Abschluss von Verbraucherverträgen oder zumindest von Vorbereitungshandlungen für solch einen Vertragsschluss mit ei... See more