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Keine Übergangsfrist für Websites
📌 Die Definition, wann eine Dienstleistung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, ist besonders bei Websites schwierig. Neu hergestellte Produkte, die nach dem Stichtag auf den Markt kommen, sind klar geregelt.
📅 Für Websites ist unklar, was "Erbringen einer Dienstleistung nach dem 28. Juni
... See moreWorking Draft • Revision 644: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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