
eCommerce und Barrierefreiheit – Obacht für alle Online-Shops

Keine Übergangsfrist für Websites
📌 Die Definition, wann eine Dienstleistung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, ist besonders bei Websites schwierig. Neu hergestellte Produkte, die nach dem Stichtag auf den Markt kommen, sind klar geregelt.
📅 Für Websites ist unklar, was "Erbringen einer Dienstleistung nach dem 28. Juni
... See moreWorking Draft • Revision 644: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Keine Übergangsfrist für Websites im BFSG
🤔 Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält Grauzonen hinsichtlich der Anwendung auf Websites.
📌 Für Websites existiert effektiv keine Übergangsfrist, da sie ständigen Änderungen unterliegen und somit als neue Dienstleistungen betrachtet werden.
❓️ Die Formulierung im Gesetz, dass Dienstleistunge
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bfsg-gesetz.de • BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
BFSG und der Europäische Binnenmarkt
- 💡 Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act konsequent um.
- 🌍 Ausländische Akteure, die Dienstleistungen und Waren in der EU anbieten, müssen die Vorgaben des BFSG ebenfalls erfüllen.
- ⚖️ Diese Regelung zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäisch
Working Draft • Revision 644: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
